Benutzungsordnung

1. TRAININGSZEITEN für Gastfahrer: Nur nach Anmeldung über mx-tickets.com:

Samstags 9:00 – 12:00 & 14:00 – 18:00 Uhr.

2. Alle Gastfahrer müssen sich mit Haftungsverzicht anmelden.

3. Minderjährige Gastfahrer nur mit erziehungsberechtigter Aufsichtsperson.

4. Gastfahrer dürfen nur bei Anwesenheit von Aufsichtspersonal trainieren. 

5. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu Leisten.

6. Die Trainingszeiten sind ​genauestens​ einzuhalten.

7. Im Fahrerlager gilt Schrittgeschwindigkeit, 1. Gang max 7 km/h.

8. Wheelies, Rennen und Stunts außerhalb der Rennstrecke sind nicht erlaubt.

9. Alle Fahrer müssen geeignete Schutzkleidung tragen.

10. Das Fahren außerhalb von Rennstrecken und Fahrerlager ist verboten.

11. Es gilt ein absolutes Alkohol und Drogenverbot für alle Trainingsteilnehmer.

12. Die Umweltrichtlinien sind einzuhalten: Kein Ablassen von Kraftstoffen, Ölen, etc.

13. Die Benutzung einer Umweltmatte ist Pflicht.

14. Das Waschen der Fahrzeuge auf dem Gelände ist verboten.

15. Abfall darf nicht auf dem Gelände entsorgt werden und ist wieder mitzunehmen.

16. Es gilt ein Geräuschlimit von 96 db / 2 Takt Motoren und 94 db / 4 Takt Motoren.

17. Das unnötiges Laufenlassen der Motoren ist zu unterlassen.

18. Beachtet das Parkverbot auf den Rettungswegen und den Zufahrten.

19. Für Zuschauer ist das Betreten der Fahrstrecke und Sperrzonen verboten.

20. Gegenseitige Rücksichtnahme beim Training ist Pflicht.

21. Für alles was hier nicht geregelt ist: Gebraucht den normalen Menschenverstand.

22. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss das Gelände ohne Recht auf Rückzahlung der Trainingsgebühr verlassen. 
 
 
 
Der Vorstand

der Motor-Sport-Gemeinschaft Sulinger Land e.V. im ADAC